Die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw ist nach ökologischen Kriterien gestaffelt. Die Steuer hängt daher insoweit vorrangig nicht mehr vom Hubraum des Motors ab, sondern vor allem von der CO2-bezogenen Einstufung.
Dieses Besteuerungssystem fördert durch gezielte Vergünstigungen die Entwicklung möglichst emissions- und verbrauchsarmer Fahrzeuge. Weitere Erläuterungen zur Kraftfahrzeugsteuer ergeben sich aus den Informationen und Merkblättern der Bundeszollverwaltung (siehe "Weiterführende Links").
Die Zulassungsbehörde übermittelt von Amts wegen dem zuständigen Hauptzollamt (siehe unten) die für die Besteuerung erforderlichen Daten. Sie brauchen also beim Hauptzollamt keine besonderen Unterlagen vorlegen.
Die Kraftfahrzeugsteuer ist seit dem 1. Juli 2009 als Bundessteuer ausgestaltet. Seit 28. April 2014 ist für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer die Bundeszollverwaltung (Hauptzollämter) zuständig (vorher Finanzämter).