Dolmetscher und Übersetzer bei Behörden und Gerichten; Öffentliche Bestellung und Eintragung in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
Beschreibung
Dolmetscher und Übersetzer werden in die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank eingetragen, wenn sie öffentlich bestellt und allgemein beeidigt sind. Die Eintragung und die Beeidigung wird von den Präsidenten der Landgerichte durchgeführt.