Die Niederlassungserlaubnis begründet ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland. Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit Auflagen und Bedingungen versehen werden.
Dementsprechend hoch sind auch die Anforderungen an die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Neben dem gesicherten Lebensunterhalt und ausreichendem Wohnraum, setzt die Erteilung auch einen (in der Regel) fünfjährigen Besitz der Aufenthaltserlaubnis, sowie im Wesentlichen Straffreiheit, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet voraus.
Wenngleich die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis in der Regel u.a. den fünfjährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis voraussetzt, sieht das Aufenthaltsgesetz auch Ausnahmefälle vor. Beispielsweise für
Neben den erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis müssen auch die übrigen, je nach Fallkonstellation verschiedenen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein. Eine Niederlassungserlaubnis ist bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.