Für die Beschäftigung von Personal zur Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen-Betriebsstellen des Digitalfunks bei den Integrierten Leitstellen werden Zuwendungen gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die Wahrnehmung der zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk (= Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)) notwendigen Aufgaben ermöglichen.
Zuwendungsberechtigt sind die Betreiber der Integrierten Leitstellen in Bayern.
Es können Ausgaben für Personal gefördert werden.
Der Festbetrag entspricht 25% der vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekanntgegebenen Personalvollkosten für eine Stelle der 3. Qualifikationsebene (Durchschnittswert Besoldungsgruppe A9 bis A12).