Mit den Zuwendungen sollen Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe unterstützt werden.
Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen für Personen, die in den Bereichen psychiatrische Versorgung, AIDS und Suchtkrankenhilfe (hier nur ehrenamtlich) tätig sind. Die Fortbildungen haben die Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung von spezifischen Fachkenntnissen zum Inhalt.
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.
Zuwendungen werden je Fortbildungseinheit (à 45 Minuten) gewährt.
Die Zuwendungen werden im Rahmen einer Projektförderung als Festbetrag gewährt. Die Stundensätze werden für jeden Förderbereich gesondert festgesetzt. Der Zuwendungsempfänger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.