Durch Zuschüsse sollen private Träger des Schulaufwands bei der Finanzierung von Schulbüchern unterstützt werden.
Den privaten Ersatzschulen ist es freigestellt, Lernmittelfreiheit zu gewähren. Sofern Lernmittelfreiheit wie an den öffentlichen Schulen gewährt wird, erhalten sie entsprechend eine staatliche Förderung.
Zu den Kosten gewährt der Staat pauschalierte Zuweisungen pro Schüler und Schuljahr i.H.v. – schulartabhängig – 12 € bzw. 26, 67 €,abweichend bei privaten Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen 18 € bzw. 40 €.
Private Ersatzschulen, die Lernmittelfreiheit wie an öffentlichen Schulen gewähren, können entsprechende Zuschüsse erhalten.