Im Rahmen der Wirtschaftsförderung werden Vorhaben in Bayern gefördert, deren Durchführung für den Freistaat Bayern von volkswirtschaftlichem Interesse ist.
Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die der Kredit sonst nicht gewährt werden könnte.
Antragsberechtigt sind förderungswürdige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Angehörige freier Berufe).
Verbürgt werden Kredite zur Finanzierung von Investitionen (einschließlich der Betriebsübernahme), ausnahmsweise Betriebsmittelkredite (vor allem in Verbindung mit Investitionen) und Avalkredite (insbesondere im Zusammenhang mit Aufträgen).