Gemeinde Waakirchen

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Ukraine-Hilfe

Aufgrund einiger Anfragen stellen wir Ihnen hier verschiedene Links und Informationen zum Thema Ukraine-Hilfe zur Verfügung.

 

Angebote zur Unterbringung von Flüchtlingen werden über das Landratsamt Miesbach koordiniert. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen möchten oder andere Unterstützungsangebote haben, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt.

www.landkreis-miesbach.de/ukrainehilfe

Geflüchtete, die privat unterkommen, können sich auch im Einwohnermeldeamt in der Gemeinde Waakirchen anmelden. Wichtig ist, dass sie sich per Selbstmeldung auf der Website des Landratsamtes registrieren. Die Anmeldung ist wichtig für spätere Ausweispapiere oder möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt benötigte Hilfen. Außerdem kann so Kontakt aufgenommen werden und über mögliche rechtliche Änderungen informiert werden.

Der Krisenstab des Landratsamtes gibt das Möglichste, Geflüchteten aus der Ukraine einen sicheren Zufluchtsort in unserem Landkreis bieten zu können. Im Moment kommt eine große Zahl an Flüchtlingen im Landkreis an. Daher kann es zu längeren Wartezeiten kommen, bis Sie eine Rückmeldung vom Landratsamt erhalten.

Wir bitten um Geduld und Verständnis.

 

Zusätzlich können Sie sich gerne auf der Website des Bayerischen Innenministeriums informieren.

 

Diakonieverein im Tegernseer Tal e.V.

Der Diakonieverein bietet allen ukrainischen Flüchtlingen an, sich kostenlos im Sozialkaufhaus „Ringelsocke“ mit allen Notwendigen und zur Verfügung stehenden Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Kleidung und Spielsachen, zu versorgen.
Auch die zum Diakonieverein gehörende Gmunder Tafel wird kostenlos Samstags zur Verfügung stehende Lebensmittel an die Flüchtlinge ausgeben. Im Gegensatz zu den sonstigen Kunden der Gmunder Tafel erfolgt dies unbürokratisch ohne Nachweis der Bedürftigkeit. Ein Ausweis ist völlig ausreichend.

Helferkreis Waakirchen

Der Helferkreis unterstützt geflüchtete Ukrainer*innen, die in der Gemeinde Waakirchen aufgenommen wurden.

Kontakt

Koordinator: Herr Eckhart von Zons

E-Mail: emvz@gmx.de

Tel.: 017621277540

Der Helferkreis freut sich immer über Freiwillige, die gerne helfen, sich einbringen und Ideen haben oder sich als Helfende vernetzen wollen.

 

Ehrenamtskoordination Asyl - Caritas Zentrum Miesbach

Da die Situation noch immer sehr unübersichtlich ist, können wir derzeit noch nicht alle Unterstützungsangebote annehmen bzw. weitervermitteln. Wir versuchen sie bestmöglich zu unterstützen, zu vernetzen und mit Informationen zu versorgen. Zu diesem Zweck haben wir die wichtigsten Informationen und Telefonnummern zusammengestellt und übersetzen lassen.
 

Informationen für die Unterstützung von Geflüchteten mit Behinderung

Geflüchtete Menschen mit einer Behinderung haben oftmals besondere Bedarfe.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: fluechtlingshelfer.info - Detail Start

Gewaltschutz von Frauen und Kindern
Frauen- und Mädchennotruf:
Anonym und Kostenfrei

www.frauennotruf-ro.de

Tel.: 08025/9932000

Krisendienst Psychiatrie Oberbayern

0800 / 655 3000 – erste Hilfe für die Seele: Der Krisendienst Psychiatrie Oberbayern steht Menschen in seelischen Notlagen mit aufsuchender Krisenhilfe rund um die Uhr zur Seite.

Mental Health Center Ukraine*
Das neue Mental Health Center Ukraine* (MHCU) bietet seit Mai 2022 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine geflohen sind psychosoziale Erste Hilfe.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.refugio-muenchen.de/ukraine/mhcu/
 
*für alle aufgrund des Krieges in der Ukraine Geflüchteten

Seelsorge
Benötigen Sie seelsorgerische Unterstützung als Helfer*in, Gastgeber*in oder für Menschen, die Sie ehrenamtlich unterstützen? Dann wenden Sie sich gerne an
Harald Petersen
Pastoralreferent, Supervisor i.A. (DGfP/KSA), Leitung der Seniorenpastoral im Dekanat Miesbach
Tel.: 0151 / 16476490, hpetersen(@)ebmuc.de

Online Terminservice der AOK
Der Rechtskreiswechsel zum 01.06.2022 führt zu einem erhöhten Kundenaufkommen in den Geschäftsstellen der AOK Bayern. Daher bietet diese für Geflüchtete aus der Ukraine unter folgendem Link einen Online Terminservice an:
www.aok.de/pk/cl/bayern/inhalt/gespraechstermin-vereinbaren/

Aufenthalt §24 AufenthG – Erkennungsdienstliche Behandlung – finanzielle Grundsicherung – Leistungen im Krankheitsfall
Für alle Geflüchteten aus der Ukraine ist eine erkennungsdienstliche Behandlung vorgesehen (Erfassung von personenbezogenen und biometrischen Daten). Bis zum 31. Mai 2022 eingereiste und registrierte Personen, werden bis Ende Oktober 2022 erkennungsdienstlich nachbehandelt. Sie erhalten dazu im Laufe der nächsten Monate eine Einladung.
Diejenigen Personen, die erst nach dem 31.05.2022 einen Antrag auf §24 AufenthG gestellt haben, müssen die erkennungsdienstliche Behandlung durchlaufen, bevor ein Aufenthaltstitel ausgestellt wird.

Bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels können Leistungen nach AsylbLG beantragt werden. Nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis haben die Personen Anspruch auf SGB II / XII Leistungen. Entsprechende Anträge müssen dann beim Jobcenter / Sozialamt gestellt werden.

Bis zur Bewilligung der SGB II / XII Leistungen werden im Krankheitsfall weiterhin Behandlungsscheine über den Fachbereich 21, Ausländer- und Asylangelegenheiten ausgestellt. Danach greift die gesetzliche Krankenversicherung.

SGB II Leistungen für ukrainische Geflüchtete
Ab dem 1. Juni 2022 sollen Geflüchtete aus der Ukraine, die den vorübergehenden Schutzstatus erhalten, Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten. Damit sind sie nicht mehr auf die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) angewiesen. Sie werden also künftig „wie anerkannte hilfsbedürftige Asylsuchende“ finanziell unterstützt.
Derzeit ist noch nicht im Detail bekannt, wie der Übergang passieren soll und ob es ein vereinfachtes Antragsverfahren geben wird. Eine Übergangsfrist soll gewährleisten, dass keine Lücken in der Versorgung entstehen.

Anrechnung von Einkommen in SGB II, SGB XII und AsylbLG
Eine tabellarische Übersicht zur Anrechnung von Einkommen in SGB II, SGB XII und AsylbLG finden Sie unter folgendem Link: www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/einkommensanrechnung.pdf

Kontakt Jobcenter
Sollten Sie Unterlagen für Ihre SGB II oder XII Anträge nachreichen müssen oder Fragen haben, bitte senden Sie diese an infosozial(@)lra-mb.bayern.de
Einzureichen sind die Unterlagen entweder mit einer Kundennummer (sofern schon vorhanden) oder mit dem jeweiligen Geburtsdatum. Dies erleichtert die Zuordnung zu dem bereits gestellten Antrag.

Einmalzahlung § 17 AsylbLG, Sofortzuschlag § 16 AsylbLG
Aufgrund personeller Engpässe im Landratsamt Miesbach war es bislang nicht möglich, Einmalzahlungen nach § 17 AsylbLG und den Sofortzuschlag nach § 16 AsylbLG umzusetzen. Entsprechende Nachzahlungen werden erfolgen, sobald dies wieder technisch möglich ist. Das Landratsamt bedauert diese Umstände und arbeitet so schnell wie möglich an einer Lösung.

Information und Anträge für Kindergeld
Eltern, die aus der Ukraine geflohen sind, können Kindergeld erhalten, wenn Folgendes zutrifft:

  • Der Elternteil, der den Antrag stellt, hat eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes.
  • Der Elternteil, der den Antrag stellt, arbeitet in Deutschland
    oder
    hält sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen in Deutschland auf.
  • Das Kind hält sich in Deutschland oder einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz auf

Weitere Informationen und Anträge finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld

Wegweiser Kindertagesbetreuung in Deutschland (ukrainisch)
www.fruehe-chancen.de/themen/integration/wegweiser-kindertagesbetreuung-in-deutschland/

Übernahme von Nebenkosten durch das Landratsamt bei privater Unterbringung von Geflüchteten
Sollte der Wohnraum unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, jedoch eine Beteiligung an den Nebenkosten erforderlich werden, gelten folgende Varianten:

  1. Ohne schriftliche Vereinbarung können seitens der Leistungsbehörde pauschal 65,00 € für jeden Erwachsenen und 50,00 € pro Minderjährigen für jeden vollen Monat gewährt werden.
  2. Sollten die tatsächlich anfallenden Nebenkosten höher sein, benötigt die Leistungsbehörde eine schriftliche Vereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlung immer an die leistungsberechtigte Person ausbezahlt wird. Eine Direktzahlung an den Wohnungsinhaber ist nicht möglich.
 
Weitere Informationen finden Sie hier www.landkreis-miesbach.de/Politik-Aktuelles/Themen/Ukrainehilfe/Häufig-gestellte-Fragen/ unter der Rubrik „finanzielle Unterstützung“.

Reisen und Ortsabwesenheit
Für ukrainische Geflüchtete ist es grundsätzlich erlaubt zu verreisen, nachdem ein Aufenthaltstitel nach §24 ausgestellt wurde. Auch Reisen ins Heimatland sind möglich. Einreisebestimmungen anderer Länder sind aber zu beachten.
Jede Aufenthaltserlaubnis erlischt aber, wenn der Ausländer endgültig ausreist (ausdrückliche Erklärung, Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen, Aufgabe von Wohnung, des Arbeitsplatzes, des Studienplatzes etc.) oder wenn er ausreist und nicht innerhalb von sechs Monaten (oder einer eingeräumten längeren Frist) wieder zurückkehrt.

Wichtig! Beim Bezug von SGB II – Leistungen muss das Jobcenter jedoch über Reisen vorab informiert und eine Zustimmung eingeholt werden.
In einem Kalenderjahr besteht ein Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit. Mit Genehmigung der Abwesenheit werden in dieser Zeit weiter Leistungen bezahlt, ohne Genehmigung entfällt der Anspruch.
Ab dem 22. Tag Ortsabwesenheit besteht kein Anspruch auf Leistungen mehr.
Bei einer Abwesenheit von mehr als 6 Wochen entfällt der Leistungsanspruch für die gesamte Abwesenheitszeit.

Notruf und Sirenensignal - Keine Angst vor dem Sirenensignal!

Falls Sie Geflüchtete bei sich untergebracht haben, geben Sie bitte folgende Information weiter :
An jedem ersten Samstag im Monat gibt es in den Gemeinden im Landkreis Miesbach einen Probealarm der Feuerwehr. Der Alarm erklingt um 12:30 Uhr für wenige Minuten. Dieser Probealarm dient der Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Alarmierungseinrichtungen der Feuerwehren und ist deshalb eine feste und wichtige Maßnahme. Es besteht kein Grund zur Sorge.

Informationen Zulassung und Versicherung Auto
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr teilt zur Frage der Zulassung von PKW folgendes mit:
Ukrainische Fahrzeuge, deren Insassen sich auf der Flucht vor dem russischen Militär in Deutschland aufhalten, sind zunächst für den Zeitraum (maximal) eines Jahres als nur vorübergehend im Inland befindlich anzusehen, sofern der ukrainische Halter oder Fahrer des Fahrzeuges nichts Gegenteiliges erklärt.
 
Informationen zur Versicherung von unversicherten Ukrainischen Fahrzeugen in Deutschland finden Sie hier www.dieversicherer.de/versicherer/auto-reise/news/kfz-versicherung-fluechtlinge-ukraine-83614
 
Sollte ein ukrainisches Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden, dann bitten wir Sie die Hinweise auf folgender Homepage zu beachten:
www.landkreis-miesbach.de/Landkreis/Landratsamt/Kfz-Zulassung-Führerschein-Straßenverkehr

Beförderung ÖPNV

BRB – Bayerische Regiobahn: Informationen zum Bahnfahren
Bis auf Weiteres reicht als Flüchtender ein ukrainischer Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument im Original als Fahrtberechtigung. Bereits gekaufte Fahrkarten werden nur im Rahmen der geltenden Beförderungsbedingungen zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass Sie während der gesamten Zugfahrt eine FFP2-Maske über Mund und Nase tragen müssen. Bei Nichteinhaltung kann ein Fahrtausschluss erfolgen.
 
Bitte beachten Sie, dass sich diese Regelung mittelfristig wieder ändern kann und informieren Sie sich regelmäßig unter www.brb.de/de/tickets/informationen-fuer-ukraine-fluechtlinge
 
RVO-Linien – Regionalverkehr Oberbayern GmbH
Bis auf Weiteres gilt die folgende Regelung:
Ukrainer*innen, die sich auf der Flucht befinden werden auf Kulanz unentgeltlich auf den RVO-Linien befördert. Die betroffenen Personen müssen sich als Ukrainer*innen ausweisen. Es gibt unterschiedliche Ausweisdokumente, erkennbar sind diese meist auch an den Farben der Landesflagge blau-gelb. Auch Minderjährige, die nicht im Besitz eines Ausweisdokuments sind und den ÖPNV für den Schulbesuch nutzen, werden weiterhin unentgeltlich befördert. Für die Schülerbeförderung bitten wir um Ausstellung einer gültigen Schülerkarte um eine unkomplizierte Mitnahme zu gewährleisten.

Jobsucheportal für UkrainerInnen

Bei der derweiligen Jobsuche für ukrainische Menschen wurde ein Jobsuchportal entwickelt.

Hier werden von Arbeitgeber speziell Jobs für ukrainische Menschen angeboten https://www.jobaidukraine.com/jobs

Berufliche Anerkennung

Viele der Geflüchteten bringen Qualifikationen in den verschiedenen Berufszweigen mit. In manchen Bereichen wird jedoch eine berufliche Anerkennung nötig sein, um eine entsprechende Arbeit aufnehmen zu können. Gerne können Sie sich für weiterführende Informationen an die Berater*innen von Caritas, Hilfe von Mensch zu Mensch und AWO wenden. Informationen zur beruflichen Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen finden Sie außerdem hier:
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)
Anerkennungsportal (anerkennung-in-deutschland.de)
 
Förderprogramm IQ - Startseite - netzwerk-iq
 
Die Anerkennung akademischer Abschlüsse läuft über die KMK. Hier wird genau pro Antrag genau erläutert welche Unterlagen benötigt werden. Die allermeisten Zeugnisse werden auch in englischer Übersetzung zur Anerkennung angenommen. Da es in der Ukraine für viele Studiengänge noch Diplomabschlüsse gibt, ist unklar in welcher Form die Anerkennung schlussendlich ausfällt.

BAYHOST

Einrichtung der Koordinationsstelle Ukraine beim Bayerischen Hochschulzentrum für Mittel-, Ost- und Südosteuropa 

Die Koordinationsstelle Ukraine, angesiedelt beim Bayerischen Hochschulzentrum für Mittel-, Ost- und Südosteuropa an der Universität Regensburg, hat ihre Arbeit aufgenommen. Die Koordinationsstelle Ukraine bündelt zum einen Informationen über Förder- und Beratungsangebote für ukrainische Studierende und Wissenschaftler*innen und dient diesen zum anderen als erste Anlaufstelle. Die BAYHOST-Koordinationsstelle Ukraine bietet in ihrem Internetauftritt einen Überblick über Fördermöglichkeiten für gefährdete Forschende und für Hochschulen, Unterstützungsprogramme für ukrainische Studierende, Jobbörsen und praktische Informationen nach der Ankunft in Bayern:
 
https://www.uni-regensburg.de/bayhost/ukraine/koordinationsstelle-ukraine/index.html
 
Ukrainische Studierende und Wissenschaftler*innen können sich zur persönlichen Beratung in deutscher, englischer oder ukrainischer Sprache an die Koordinationsstelle wenden. Die Beratung kann zur ersten Orientierung dienen oder zur Beantwortung von Fragen, die nicht auf der Ebene der einzelnen Hochschulen geklärt werden können.

Sprache lernen
Für Kurstermine und Informationen von Sprachschulen, wenden Sie sich bitte an die VHS Oberland oder die AWO.
 
Zusätzlich möchten wir Ihnen verschiedene (Selbst-)Lernmöglichkeiten vorstellen:
Zeichner bauen Brücken (bettinaschoebitz.de)
 
Kostenlos Deutsch lernen - Deutsch lernen mit Babbel

Babbel unterstützt die Ukraine

Babbel

  • Babbel macht seine Sprachlern-App Geflüchteten aus der Ukraine kostenlos zugänglich
  • Kurse auf Ukrainisch für die Lernsprachen Deutsch, Polnisch und Englisch sind bereits in Entwicklung

 

Online Sprachkurs Schüler*innen
Es wird eine Helfer*innen-Akquise für ein Sprachlern-Projekt, das sich an ukrainische Schüler*innen wendet, gestartet. Es sollen verschiedene Online-Gruppenkurse auf verschiedenen Niveaus angeboten werden, zu denen sich ukrainische Schüler*innen kostenfrei registrieren können. Inzwischen ist die Website https://www.lern-fair.de/helfer/ukraine dazu auch online gegangen. Zur Registrierung von ukrainischen Schüler*innen werden in Kürze Infos auf der Website folgen.
 
Lehrwerke für Geflüchtetenkurse
Lern-App: Sprach-App: Hallo
Hueber stellt zusammen mit anderen diese App für die kostenlose Sprachverbindung Deutsch-Ukrainisch für ein Jahr zur Verfügung. Russisch bietet diese App nicht an.
 
Integrationskurs Deutsch und dann auf App
Und sonst über: https://www.hueber.de/hueberverbindet (hier auch die für Geflüchtetenkurse geeigneten Lehrwerke vom Hueber-Verlag, von diesem empfohlen)
 
Für eine erste Orientierung wurde Erste Hilfe Deutsch entwickelt, das Inhaltsverzeichnis und eine Probelektion finden Sie hier, der Lehrleitfaden und die Wortschatzliste Ukrainisch ist unter Materialien zum Download zu finden.

Alle Bücher: Über eine App kann man on- oder offline die Hörtexte der Lektionen nachhören. Bei Klett heißt diese Klett Augmented. Bei Hueber ist es eine eigene Hueber-App.

Integrationskurs Holzkirchen – bfz
Das Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) bietet in seiner Einrichtung in Holzkirchen Integrations- und Deutschkurs an.  Beginnen soll dieser am 05.09. 2022. Unterrichtszeiten wären von Montag bis Freitag von 14:00 Uhr bis 18 Uhr.

Offener Treff – Kinderschutzbund

Der Kinderschutzbund lädt jeden Donnerstag von 15:00-17:00 Uhr ukrainische Familien zu einem offenen Treff ein.

Kontakt

Wir sind gern für Sie da!

Tel: 08021/9028-0
Fax: 08021/9028-32

E-Mail schreiben

Gemeindeverwaltung Waakirchen

Tegernseer Str. 7
83666 Waakirchen

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag bis Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr
Es wird um Terminvereinbarung gebeten.

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