Gemeinde Waakirchen

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Pferdekennzeichen

Im Rahmen des §1 der geltenden, von der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 21.04.1993 Nr.: 820-8662-5/92 genehmigten Verordnung über die Kennzeichnung von Reitpferden, möchten wir Pferdehalter in der Gemeinde daran erinnern, diese beim Landratsamt Miesbach anzumelden. Dies trägt zur besseren Übersicht und Sicherheit in der Gemeinde und dem ganzen Landkreis bei.
 
Nähere Informationen erhalten Sie unter: https://www.landkreis-miesbach.de/Bauen-Umwelt/Natur-und-Umwelt/Naturschutz/ und dann weiter unter Ansprechpartner nach Themen > Pferdekennzeichen
- Pferdekennzeichen Antrag
- Pferdekennzeichen Merkblatt
- Pferdekennzeichen Verordnung

Ebenso möchten wir auch an alle Pferdehalter und Pferdehalterinnen appelieren, die Hinterlassenschaften der Pferde umgehend zu beseitigen.
 
Vielen Dank.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Kontakt

Wir sind gern für Sie da!

Tel: 08021/9028-0
Fax: 08021/9028-32

E-Mail schreiben

Gemeindeverwaltung Waakirchen

Tegernseer Str. 7
83666 Waakirchen

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Montag bis Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 – 16:00 Uhr
Es wird um Terminvereinbarung gebeten.

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