Im Rahmen des §1 der geltenden, von der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 21.04.1993 Nr.: 820-8662-5/92 genehmigten Verordnung über die Kennzeichnung von Reitpferden, möchten wir Pferdehalter in der Gemeinde daran erinnern, diese beim Landratsamt Miesbach anzumelden. Dies trägt zur besseren Übersicht und Sicherheit in der Gemeinde und dem ganzen Landkreis bei.
Nähere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.landkreis-miesbach.de/Bauen-Umwelt/Natur-und-Umwelt/Naturschutz/ und dann weiter unter Ansprechpartner nach Themen >
Pferdekennzeichen -
Pferdekennzeichen Antrag -
Pferdekennzeichen Merkblatt -
Pferdekennzeichen Verordnung Ebenso möchten wir auch an alle Pferdehalter und Pferdehalterinnen appelieren, die Hinterlassenschaften der Pferde umgehend zu beseitigen.
Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung