Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern
Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen wie
Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung wie
Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher und sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen wie
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Zuschüsse gewährt werden für:
Das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Das Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.
Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse von insgesamt 8.100 EUR für förderfähige Weiterbildungen bei der Zuständigen Stelle beantrag werden. Das sind jährlich 2.700 EUR - bei einem Eigenanteil von 10% pro Maßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag von 8.100 EUR.
Die Regierung von Niederbayern entscheidet als zuständige Stelle über die Aufnahme in einem Auswahlverfahren für die Berufe der Landwirtschaft und Hauswirtschaft in Bayern.