Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst:
Das Studium kann auch erweitert werden durch ein Erweiterungsfach, z.B. eine sonderpädagogische Qualifikation (d.h. eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung).
Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik können Sie folgendermaßen erwerben:
Die Erweiterung mit einer zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung ist grundsätzlich möglich.
In Bayern besteht keine Möglichkeit, die sonderpädagogische Fachrichtung "Blinden- und Sehbehindertenpädagogik" zu studieren.
Deshalb bitten wir Interessenten aus anderen Bundesländern mit der Fachrichtung Blinden- oder Sehbehindertenpädagogik sowie Lehrkräfte der Grund- und Mittel- und Realschule, die Interesse an einem Quereinstieg haben, sich an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu wenden.