Der Freistaat gewährt für kommunale Schulen einen Zuschuss zum Lehrpersonalaufwand (Lehrpersonalzuschuss). Der Zuschuss wird für das Haushaltsjahr gewährt.
Bezuschusst wird der Lehrpersonalaufwand an Schulen besonderer Art, deren Personalaufwandsträger eine kommunale Körperschaft ist.
Kommunale Körperschaft
Es werden 61 v.H. des Personalaufwands für Gymnasial- und Realschulklassen bezuschusst, für Mittelschulklassen liegt der Satz bei 80 v.H..