Für jedes nach Norm bzw. technischer Baubeschreibung auf einem Feuerwehrfahrzeug vorgeschriebene Atemschutzgerät (Pressluftatmer) wird im Zeitraum der Laufzeit des Sonderförderprogrammes einmal je eine Feuerwehrschutzhose und Feuerwehrschutzjacke gefördert.
Gewährt wird ein Festbetrag von
Die Förderung eines Bekleidungsteils beträgt maximal 50% der für dieses Bekleidungsteil nachgewiesenen tatsächlichen Brutto-Aufwendungen. Diese sind durch Abgabe von Rechnungskopien zu belegen.