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Um die Parksituation übersichtlicher zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hat die Gemeinde Waakirchen zusammen mit dem Gemeinderat neue Regelungen beschlossen.
Halteverbotszone in Schaftlach (westlich der Bahn)
Das gesamte Siedlungsgebiet westlich der Bahn (Reutbergstraße, Ringbergstraße, Zwieselweg, Brauneckweg, Fockensteinstraße, Taubenbergweg, Hirschbergstraße, Blombergweg) wird zur Halteverbotszone erklärt.
Erlaubt ist: kurzes Halten zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen – jedoch nur für wenige Minuten und ohne den fließenden Verkehr zu behindern.
Nicht erlaubt ist: längeres Parken oder Abstellen des Fahrzeugs am Straßenrand.
Damit soll das unübersichtliche Abstellen von Fahrzeugen am Fahrbahnrand verhindert und die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr und Winterdienst gewährleistet werden.
Ausnahme: Handwerksbetriebe, Handelsvertretungen sowie soziale Dienste können mit einem speziellen Parkausweis in dieser Zone parken, wenn dies für ihre Einsätze unerlässlich ist (z. B. Baustellen, Materialtransport, Pflegedienste). Der entsprechende Parkausweis kann beim Landratsamt Miesbach beantragt werden (https://digital.landkreis-miesbach.de/frontend-server/form/provide/316/).
Parkscheinautomaten am Bahnhof und an der Bürgermeister-Erl-Straße
An den Parkplätzen am Bahnhof und an der Bürgermeister-Erl-Straße werden Parkscheinautomaten aufgestellt. Dort gilt künftig eine gebührenpflichtige Parkzeitregelung. Die Tarife und Höchstparkzeiten sind direkt an den Automaten angegeben oder auf der Homepage der Gemeinde in der Parkgebührenverordnung einsehbar (https://www.waakirchen.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Satzungen/Parkgebuehrenverordnung_PGV_07.2025.pdf).
Kostenfreies Parken mit Parkscheibe – maximal 3 Stunden
Alle übrigen öffentlichen Parkplätze im Gemeindegebiet bleiben kostenfrei, sind jedoch zeitlich begrenzt nutzbar. Parken ist hier mit Parkscheibe für maximal drei Stunden erlaubt. Bitte legen Sie die Parkscheibe gut sichtbar mit der Ankunftszeit hinter die Windschutzscheibe.
Überwachung und Einführungsphase
Die Einhaltung der neuen Parkregelungen wird durch den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland kontrolliert. Festgestellte Verstöße werden vorerst noch mit der gelben Karte verwarnt.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die neuen Regelungen zu beachten.
So tragen wir gemeinsam dazu bei, das Parken in unserer Gemeinde übersichtlicher zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihre Gemeindeverwaltung Waakirchen